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Autorenvertrag

#1 von Alexandra , 13.01.2008 18:20

Autorenvertrag für Neuauflage, dazu kommt noch ein Leistungsvertrag, der jedoch individuell auf die jeweilige Leistung, die der Verlag an den Autor bringt, verfasst wird.


Phantasie ist wichtiger als Wissen.

(Albert Einstein)

Dateianlage:
Vertrag über Verlagsdienstleistungen 978-3-940360_Muster2012.pdf
 
Alexandra

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zuletzt bearbeitet 25.01.2012 | Top

   

Einverständniserklärung für Anthologien
Vertrag zur Rechteübertragung für Obje


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